Eine Mitarbeiterin bespricht mit einer älteren Frau und ihrer Tochter am Küchentisch ein Formular

Häufige Fragen zum Krankentransport

Hier finden Sie kurze Antworten auf die Fragen, die uns Patienten, Angehörige und Einrichtungen am häufigsten stellen. Unter jeder Antwort führt ein Link zur ausführlichen Erklärung. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an: 040 611 820 03.

Kein Rettungsdienst – im Notfall wählen Sie bitte 112.

  • Stand: 10/2026
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  • Kurze Antwort + Link zur Erklärung

Kurz erklärt

Wer zahlt einen Krankentransport – kurz erklärt

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Krankentransport, wenn ein Arzt ihn verordnet hat und er aus zwingenden medizinischen Gründen nötig ist. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt (Stand 2026). Fahrten zu ambulanten Behandlungen im Krankentransportwagen muss die Kasse vorher genehmigen. KTC Ambulance holt diese Genehmigung für Sie ein und rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

  1. Verordnung vom ArztDie Kasse zahlt, wenn ein Arzt die Fahrt verordnet hat und sie medizinisch nötig ist.
  2. Genehmigung holen wir einFahrten zu ambulanten Behandlungen im KTW muss die Kasse vorher genehmigen.
  3. Sie zahlen nur die Zuzahlung10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt (Stand 2026).

Thema 1 von 512 Fragen

Kosten und Kostenübernahme

  • Frage 1 von 12

    Wer zahlt einen Krankentransport?

    Die gesetzliche Krankenkasse zahlt, wenn die Fahrt im Zusammenhang mit einer Kassenleistung aus zwingenden medizinischen Gründen nötig ist und ein Arzt sie verordnet hat (Muster 4). Sie zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung. Fahrten auf eigenen Wunsch oder zu Leistungen der Pflegeversicherung zahlen Sie selbst.

    Mehr dazu: Wer zahlt den Krankentransport? →
  • Frage 2 von 12

    Wie hoch ist der Eigenanteil beim Krankentransport 2026?

    2026 beträgt die Zuzahlung 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt – aber nie mehr als die Fahrt tatsächlich kostet. Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten. Die Zuzahlung gilt auch für Kinder und Jugendliche.

    Mehr dazu: Zuzahlung beim Krankentransport →
  • Frage 3 von 12

    Ändert sich die Zuzahlung 2027?

    Ja. Ab dem 1. Januar 2027 steigen die Zuzahlungsgrenzen auf mindestens 7,50 € und höchstens 15 € pro Fahrt. Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Wir passen diese Seite an, sobald die neuen Beträge gelten.

    Mehr dazu: Zuzahlung 2026 und 2027 →
  • Frage 4 von 12

    Kann ich mich von der Zuzahlung befreien lassen?

    Ja. Wer im Kalenderjahr Zuzahlungen über 2 % seines Bruttojahreseinkommens geleistet hat – bei chronisch Kranken 1 % –, wird für den Rest des Jahres befreit. Zeigen Sie uns Ihren Befreiungsausweis bei der Fahrt, dann fällt keine Zuzahlung an.

    Mehr dazu: Befreiung von der Zuzahlung →
  • Frage 5 von 12

    Was kostet ein Krankentransport privat?

    Den Preis für Selbstzahler nennen wir Ihnen auf Anfrage – vorab und verbindlich. Er hängt von der Art der Fahrt (sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend), der Strecke und Besonderheiten wie Treppen ab. Einen amtlich festgelegten Preis gibt es nicht.

    Mehr dazu: Krankentransport als Selbstzahler →
  • Frage 6 von 12

    Was kostet ein Krankentransport mit Verordnung in Hamburg?

    Mit gültiger Verordnung und – falls nötig – Genehmigung rechnen wir direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Entgelte vereinbaren Krankenkassen und Unternehmen untereinander. Sie zahlen nur die Zuzahlung von 5 bis 10 € pro Fahrt (Stand 2026).

    Mehr dazu: Kosten mit Transportschein →
  • Frage 7 von 12

    An wen zahle ich die Zuzahlung?

    Die Zuzahlung zahlen Sie direkt an uns. Sie erhalten dafür eine Quittung. Bewahren Sie alle Quittungen auf – Sie brauchen sie, wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen.

    Mehr dazu: So zahlen Sie die Zuzahlung →
  • Frage 8 von 12

    Zahlt die private Krankenversicherung den Krankentransport?

    Das hängt von Ihrem Tarif ab. Fahrten zur stationären Behandlung sind meist abgedeckt, Fahrten zur ambulanten Behandlung oft nur eingeschränkt. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen vorab; Beihilfeberechtigte zusätzlich die Beihilfeverordnung.

    Mehr dazu: Privat versichert – was gilt? →
  • Frage 9 von 12

    Zahlt die Krankenkasse die Fahrt ins Pflegeheim?

    Nein, ein Umzug ins Pflegeheim und Fahrten zur Kurzzeit- oder Tagespflege sind nicht verordnungsfähig. Diese Fahrten übernehmen wir als Selbstzahlerfahrt – den Preis nennen wir Ihnen vorab. Fahrten vom Pflegeheim zu einer ärztlichen Behandlung kann der Arzt dagegen verordnen.

    Mehr dazu: Wer zahlt die Fahrt ins Pflegeheim? →
  • Frage 10 von 12

    Zahlt die Krankenkasse eine Rückholung aus dem Ausland?

    Nein. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Rücktransport aus dem Ausland ausdrücklich nicht; hier zahlen gegebenenfalls eine Auslandsreisekrankenversicherung oder ein Schutzbrief. KTC Ambulance fährt nicht ins Ausland – wir fahren innerhalb Deutschlands.

    Mehr dazu: Fernfahrten innerhalb Deutschlands →
  • Frage 11 von 12

    Zahlt die Kasse eine Fernfahrt in ein weit entferntes Krankenhaus?

    Grundsätzlich nur bis zum nächsterreichbaren geeigneten Krankenhaus. Wählen Sie ohne medizinischen Grund eine weiter entfernte Klinik, tragen Sie die Mehrkosten. Bei medizinischer Begründung, etwa für eine Spezialbehandlung, sind Ausnahmen möglich.

    Mehr dazu: Kosten für Fernfahrten →
  • Frage 12 von 12

    Zahlt die Kasse eine Verlegung in ein anderes Krankenhaus?

    Ja, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen Gründen nötig ist oder die Kasse einer Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus zugestimmt hat. Die Verlegung organisiert in der Regel das abgebende Krankenhaus.

    Mehr dazu: Verlegung zwischen Kliniken →

Thema 2 von 510 Fragen

Transportschein, Verordnung und Genehmigung

  • Frage 1 von 10

    Was ist der Muster-4-Transportschein?

    „Muster 4“ ist das bundesweit einheitliche Formular „Verordnung einer Krankenbeförderung“, umgangssprachlich Transportschein. Der Arzt kreuzt darauf den Grund der Fahrt, das Beförderungsmittel und gegebenenfalls Hin- und Rückfahrt an. Seit Dezember 2024 ist auch eine elektronische Verordnung zulässig.

    Mehr dazu: Transportschein (Muster 4) erklärt →
  • Frage 2 von 10

    Was ist der Unterschied zwischen Krankentransport und Krankenfahrt?

    Ein Krankentransport ist für Patienten, die unterwegs medizinisch-fachlich betreut werden müssen oder die Ausstattung eines Krankentransportwagens brauchen; er findet im KTW mit Rettungsfachpersonal statt. Eine Krankenfahrt ist eine Beförderung ohne diese Betreuung, etwa sitzend oder im Rollstuhl. KTC Ambulance bietet beides an.

    Mehr dazu: Krankentransport oder Krankenfahrt – was brauche ich? →
  • Frage 3 von 10

    Wann ist ein Krankentransport (KTW) medizinisch notwendig?

    Ein KTW ist nötig, wenn sich der Zustand unterwegs verschlechtern könnte, eine besondere Lagerung oder Tragetechnik gebraucht wird oder Infektionsgefahr besteht. Auch wenn medizinische Geräte wie Sauerstoff überwacht werden müssen, ist ein KTW das richtige Fahrzeug. Die Entscheidung trifft der Arzt.

    Mehr dazu: Wann ein KTW nötig ist →
  • Frage 4 von 10

    Braucht ein Krankentransport eine Genehmigung der Krankenkasse?

    Bei Fahrten zur stationären Behandlung im Krankenhaus nicht. Bei Fahrten im Krankentransportwagen zu einer ambulanten Behandlung schon – und zwar vor der Fahrt, auch bei Pflegegrad oder Schwerbehinderung. Diese Genehmigung holen wir für Sie ein.

    Mehr dazu: Genehmigung der Krankenkasse →
  • Frage 5 von 10

    Bekomme ich mit Pflegegrad einen Transportschein?

    Den Transportschein stellt Ihr Arzt aus, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist – der Pflegegrad allein reicht dafür nicht. Für eine Fahrt im Krankentransportwagen zu einer ambulanten Behandlung muss die Kasse vorher zustimmen, auch mit Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis. Diese Genehmigung holen wir für Sie ein.

    Mehr dazu: Genehmigung auf dem Transportschein →
  • Frage 6 von 10

    Wie lange ist ein Transportschein gültig?

    Eine feste Gültigkeitsdauer gibt es nicht. Eine Verordnung gilt immer für eine bestimmte Behandlung oder einen bestimmten Behandlungszeitraum, etwa als Serienverordnung. Pauschale Verordnungen „für ein Jahr“ sind nicht zulässig.

    Mehr dazu: Gültigkeit des Transportscheins →
  • Frage 7 von 10

    Kann ein Transportschein nachträglich ausgestellt werden?

    Nur bei Fahrten, die nicht planbar waren, zum Beispiel nach einem Notfall. Ist eine Genehmigung der Kasse vorgeschrieben, muss sie vor der Fahrt vorliegen. Lassen Sie sich die Verordnung deshalb möglichst früh ausstellen.

    Mehr dazu: Transportschein rechtzeitig besorgen →
  • Frage 8 von 10

    Wie beantrage ich die Genehmigung?

    Der Arzt stellt die Verordnung aus, und die Krankenkasse muss sie vor der ersten Fahrt genehmigen. Diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab: Laden Sie den Transportschein bei uns hoch, wir reichen ihn bei Ihrer Kasse ein. Sobald die Genehmigung da ist, melden wir uns bei Ihnen.

    Mehr dazu: Krankentransport mit Transportschein bestellen →
  • Frage 9 von 10

    Darf auch eine Notaufnahme oder ein Zahnarzt einen Transportschein ausstellen?

    Ja. Eine Notfallambulanz darf eine Krankenbeförderung verordnen, wenn Sie nicht stationär aufgenommen werden. Zahnärzte dürfen verordnen, wenn die Fahrt wegen einer zahnärztlichen Behandlung nötig ist. Seit Dezember 2024 ist eine Verordnung auch nach einer Videosprechstunde möglich.

    Mehr dazu: Wer einen Transportschein ausstellen darf →
  • Frage 10 von 10

    Ist ein Taxischein dasselbe wie ein Transportschein?

    Ja, gemeint ist dasselbe Formular: Muster 4. Wie man es nennt, spielt keine Rolle – entscheidend ist, was der Arzt in Abschnitt 3 ankreuzt. Für eine Fahrt mit KTC ist das „KTW“.

    Mehr dazu: Transportschein, Krankentransportschein, Taxischein →

Thema 3 von 57 Fragen

Dialyse, Entlassung, Reha und besondere Transporte

  • Frage 1 von 7

    Zahlt die Krankenkasse Fahrten zur Dialyse?

    Ja. Fahrten zur ambulanten Dialyse kann der Arzt verordnen; die Kasse muss vorher genehmigen, üblich ist eine Serienverordnung. Pro Fahrt fällt die Zuzahlung an – chronisch Kranke erreichen aber oft schnell die Belastungsgrenze von 1 %.

    Mehr dazu: Dialysefahrten mit Serienverordnung →
  • Frage 2 von 7

    Werden Fahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie bezahlt?

    Ja, für die onkologische Strahlentherapie und die Chemotherapie als Infusion – mit vorheriger Genehmigung der Kasse. Bei vergleichbar häufigen Behandlungen kann die Kasse auf Antrag ebenfalls genehmigen. Die Genehmigung holen wir für Sie ein.

    Mehr dazu: Fahrten zur Chemo- und Strahlentherapie →
  • Frage 3 von 7

    Wer organisiert den Transport bei der Entlassung aus dem Krankenhaus?

    Ist bei der Entlassung eine Krankenbeförderung nötig, verordnet das Krankenhaus sie im Rahmen des Entlassmanagements. Diese Fahrt braucht keine vorherige Genehmigung der Kasse. Station oder Sozialdienst können die Fahrt direkt bei uns bestellen.

    Mehr dazu: Krankentransport nach der Klinik-Entlassung →
  • Frage 4 von 7

    Wer zahlt die Fahrt zur Reha?

    Fahrten zur Reha werden nicht über den Transportschein verordnet. Die Kosten klären Sie mit dem Reha-Träger – Krankenkasse oder Rentenversicherung –, meist zusammen mit der Reha-Bewilligung. Wir fahren Sie gern zu Reha-Einrichtungen in ganz Deutschland.

    Mehr dazu: Fahrten zur Reha →
  • Frage 5 von 7

    Was ist ein Tragestuhl-Transport?

    Bei einem Tragestuhl-Transport tragen zwei Rettungssanitäter Sie in einem speziellen Stuhl sitzend über die Treppe – zum Beispiel, wenn es keinen Aufzug gibt. Danach geht die Fahrt sitzend weiter. Er eignet sich für Menschen, die sitzen, aber keine Treppen gehen können.

    Mehr dazu: Tragestuhl-Transport über Treppen →
  • Frage 6 von 7

    Wann brauche ich einen Liegendtransport?

    Wenn Sie nicht sitzen können oder dürfen – etwa nach einer Operation, bei Bettlägerigkeit oder bei Knochenbrüchen. Brauchen Sie dabei medizinische Betreuung, findet die Fahrt im Krankentransportwagen statt. Ob liegend gefahren wird, legt Ihr Arzt auf dem Transportschein fest.

    Mehr dazu: Liegendtransport in Hamburg →
  • Frage 7 von 7

    Wird die Fahrt zum Hausarzt oder zur Physiotherapie bezahlt?

    In der Regel nicht. Fahrten zur ambulanten Behandlung zahlt die Kasse nur in Ausnahmefällen: etwa bei Dialyse, onkologischer Strahlentherapie oder Chemotherapie als Infusion – und nur mit vorheriger Genehmigung, auch mit Pflegegrad. Andernfalls können Sie die Fahrt als Selbstzahler buchen.

    Mehr dazu: Was Sie selbst zahlen →

Thema 4 von 57 Fragen

Ablauf und Bestellung

  • Frage 1 von 7

    Wie früh muss ich einen Krankentransport bestellen?

    Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Je früher Sie bestellen, desto sicherer bekommen Sie Ihre Wunschzeit – bei Serienfahrten und Fernfahrten am besten einige Tage vorher. Kurzfristige Fahrten sind Montag bis Freitag oft noch am selben Tag möglich; rufen Sie dafür bitte an.

    Mehr dazu: Krankentransport bestellen →
  • Frage 2 von 7

    Welche Angaben brauchen Sie bei der Bestellung?

    Wir brauchen Name, Abhol- und Zieladresse, Termin und Ihre Mobilität (geht selbst, Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend). Wichtig sind außerdem Etage und Aufzug, das Körpergewicht bei schweren Patienten, Infektionen, eine Begleitperson, Ihre Krankenkasse und der Transportschein. Einen Befreiungsausweis zeigen Sie uns bitte bei der Fahrt.

    Mehr dazu: Was Sie zur Bestellung brauchen →
  • Frage 3 von 7

    Krankentransport oder 112: Wann rufe ich wen?

    Bei Lebensgefahr oder einem Notfall rufen Sie immer die 112. Ein Krankentransport ist für planbare Fahrten von Patienten, die nicht in Lebensgefahr sind, aber Hilfe oder Betreuung brauchen. Einen Krankentransport bei KTC bestellen Sie telefonisch unter 040 611 820 03 oder über unser Formular.

    Mehr dazu: Krankentransport oder Krankenfahrt – was brauche ich? →
  • Frage 4 von 7

    Wer darf in Hamburg Krankentransporte durchführen?

    In Hamburg führen Hilfsorganisationen und private Unternehmen Krankentransporte durch. Sie brauchen dafür eine Genehmigung nach dem Hamburgischen Rettungsdienstgesetz. Ein Krankentransportwagen ist mit mindestens zwei Rettungssanitätern besetzt.

    Mehr dazu: Über KTC Ambulance →
  • Frage 5 von 7

    Darf eine Begleitperson mitfahren?

    Meist ja, wenn im Fahrzeug Platz ist. Die Kasse zahlt eine Begleitperson nur, wenn die Begleitung medizinisch notwendig ist und auf der Verordnung steht – etwa bei Kindern oder Menschen mit Demenz. Melden Sie die Begleitperson bitte bei der Bestellung an.

    Mehr dazu: Liegendtransport mit Begleitperson →
  • Frage 6 von 7

    Kann ich meinen eigenen Rollstuhl mitnehmen?

    Ja, bei einer Rollstuhlfahrt werden Sie in der Regel in Ihrem eigenen Rollstuhl gesichert befördert. Dafür muss der Rollstuhl für die Beförderung geeignet sein. Bei einem Elektrorollstuhl nennen Sie uns bitte vorab Maße und Gewicht.

    Mehr dazu: Rollstuhltransport in Hamburg →
  • Frage 7 von 7

    Fahren Sie auch nachts und am Wochenende?

    Nein. Wir fahren Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr, auch an Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen – am Wochenende nicht. Planen Sie Fahrten, etwa eine Entlassung, deshalb möglichst in diese Zeiten. Im Notfall rufen Sie jederzeit die 112.

    Mehr dazu: Erreichbarkeit und Bestellung →

Thema 5 von 511 Fragen

Fragen zur Bestellung bei KTC Ambulance

  • Frage 1 von 11

    Wie lade ich meinen Transportschein hoch?

    Auf unserer Bestellseite laden Sie ein Foto oder PDF Ihres Transportscheins über das Formular hoch – jederzeit, auch abends. Wir prüfen die Angaben, holen falls nötig die Genehmigung Ihrer Kasse ein und melden uns in Kürze bei Ihnen. Ein Handyfoto genügt, wenn alles gut lesbar ist.

    Mehr dazu: Transportschein hochladen →
  • Frage 2 von 11

    Brauchen Sie trotzdem den Original-Transportschein?

    Ja. Für die Genehmigung reicht uns das Foto, abrechnen können wir die Fahrt aber nur mit dem Original. Bitte geben Sie es unseren Rettungssanitätern spätestens bei der Abholung mit.

    Mehr dazu: Warum wir das Original brauchen →
  • Frage 3 von 11

    Was passiert mit meinem hochgeladenen Transportschein?

    Die Datei wird verschlüsselt übertragen und nur in der EU gespeichert. Zugriff haben nur die Personen, die Ihre Fahrt planen. Nach spätestens 30 Tagen wird der Upload automatisch gelöscht.

    Mehr dazu: Datenschutz beim Upload →
  • Frage 4 von 11

    Kümmern Sie sich um die Genehmigung der Krankenkasse?

    Ja. Wir holen die Genehmigung Ihrer Krankenkasse ein und rechnen direkt mit ihr ab – mit allen gesetzlichen Krankenkassen. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.

    Mehr dazu: Kosten und Kostenübernahme →
  • Frage 5 von 11

    Kann ich einen Krankentransport kurzfristig bestellen?

    Ja. Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr sind kurzfristige Fahrten oft noch am selben Tag möglich. Rufen Sie uns dafür bitte unter 040 611 820 03 an, statt das Formular zu nutzen.

    Mehr dazu: Krankentransport bestellen →
  • Frage 6 von 11

    Fahren Sie an Feiertagen?

    Ja, wenn der Feiertag auf einen Wochentag fällt – dann fahren wir wie gewohnt Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Am Wochenende fahren wir nicht. Uploads, die am Wochenende eingehen, bearbeiten wir am Montag.

    Mehr dazu: Krankentransport bestellen →
  • Frage 7 von 11

    Sind Sie ein Notdienst?

    Nein. Wir fahren planbare Krankentransporte und Krankenfahrten, keinen Rettungsdienst. Bei Lebensgefahr, Atemnot, Brustschmerzen oder einem Unfall rufen Sie sofort die 112.

    Mehr dazu: Krankentransport oder 112? →
  • Frage 8 von 11

    Ist die 19222 die Nummer für einen Krankentransport in Hamburg?

    Bei uns bestellen Sie einen Krankentransport unter 040 611 820 03 oder über das Formular auf unserer Website. Im Notfall wählen Sie immer die 112.

    Mehr dazu: Krankentransport bestellen →
  • Frage 9 von 11

    Holen Sie auch außerhalb Hamburgs ab?

    Nein. Die Abholung erfolgt immer in Hamburg, in allen sieben Bezirken. Das Ziel kann überall in Deutschland liegen; Fahrten ins Ausland bieten wir nicht an.

    Mehr dazu: Unser Einsatzgebiet in Hamburg →
  • Frage 10 von 11

    Kann ich auch ohne Transportschein fahren?

    Ja, als Selbstzahler. Ohne ärztliche Verordnung zahlt die Krankenkasse nicht. Den Preis nennen wir Ihnen auf Anfrage vorab und verbindlich.

    Mehr dazu: Krankentransport ohne Transportschein →
  • Frage 11 von 11

    Was passiert, wenn die Krankenkasse die Fahrt nicht genehmigt?

    Wir informieren Sie sofort. Sie können die Fahrt dann absagen oder als Selbstzahler mit uns fahren – zu einem Preis, den wir Ihnen vorher nennen.

    Mehr dazu: Kosten vorab klären →

Ihre Frage war nicht dabei?

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns Ihren Transportschein – wir melden uns in Kürze.

Erreichbar Mo–Fr 08:00–17:00 Uhr · Im Notfall: 112.
info@ktc-ambulance.de