Ratgeber · Kosten & Kasse

Was kostet ein Krankentransport?


KTC AmbulanceStand: · geprüft nach SGB V und Krankentransport-Richtlinie des G-BA

Ihr Anteil mit Verordnung

5–10 €

pro Fahrt · 10 % der Fahrtkosten · Stand 2026


Hin- und Rückfahrt = zwei Fahrten

Kurz gesagt

Die Kosten auf einen Blick

Mit ärztlicher Verordnung zahlt die gesetzliche Krankenkasse den Krankentransport, wenn er aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist. Patienten zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt (Stand 2026). Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten. Ohne Verordnung zahlen Sie die Fahrt selbst; der Preis hängt von Beförderungsart, Strecke und Aufwand ab.

Wer zahlt den Krankentransport – Übersicht
SituationWer zahlt?Ihr Anteil
Mit Verordnung (Muster 4), medizinisch notwendigWer zahlt: Gesetzliche KrankenkasseZuzahlung 5–10 € je Fahrt
Mit Befreiungsausweis der KrankenkasseWer zahlt: Gesetzliche Krankenkasse0 €
Privat versichertWer zahlt: Je nach Tarif Ihre PKV / BeihilfeVorab Leistung des Tarifs prüfen
Ohne Verordnung, auf eigenen WunschWer zahlt: Sie selbstPreis nach Angebot
Umzug ins Pflegeheim, Fahrt zur Tagespflege oder Kurzzeitpflege der PflegeversicherungWer zahlt: Sie selbstPreis nach Angebot

Krankenkasse

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Krankentransport, wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. 01

    Die Fahrt hängt mit einer Leistung der Krankenkasse zusammen

    Etwa einer Krankenhausbehandlung, Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie.

  2. 02

    Sie ist aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig

    Zum Beispiel, weil Sie liegend befördert werden müssen oder unterwegs fachliche Betreuung brauchen.

  3. 03

    Ein Arzt hat sie verordnet

    Auf dem Formular „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (Muster 4).

  4. Die Kasse zahltSie zahlen nur die Zuzahlung

Bei Fahrten zu einer ambulanten Behandlung im Krankentransportwagen muss die Krankenkasse außerdem vorher zustimmen. Diese Genehmigung holen wir für Sie ein.

Quelle: § 60 SGB V · Krankentransport-Richtlinie des G-BA

Zuzahlung

Wie hoch ist die Zuzahlung?

Für jede Fahrt zahlen gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung von 10 % der Fahrtkosten – mindestens 5 €, höchstens 10 €, aber nie mehr als die Fahrt tatsächlich kostet. Hin- und Rückfahrt sind zwei Fahrten. Die Zuzahlung gilt auch für Kinder und Jugendliche.

Wie zahle ich? Die Zuzahlung zahlen Sie direkt an uns. Sie erhalten eine Quittung – bewahren Sie sie für einen möglichen Befreiungsantrag auf.

Quelle: § 60 Abs. 2, § 61 SGB V

KTC AmbulanceKrankentransport · HamburgBeispiel

Quittung · Zuzahlung


Fahrt 1 · Hinfahrtzur ambulanten Behandlungmax. 10,00 €
Fahrt 2 · Rückfahrtzurück nach Hausemax. 10,00 €

Ihre Zuzahlung2 Fahrtenmax. 20,00 €

10 % der Fahrtkosten10 % · mind. 5 € · max. 10 € je Fahrt

Befreiung

Kann ich mich von der Zuzahlung befreien lassen?

Ja. Wer in einem Kalenderjahr Zuzahlungen über 2 % seines Bruttojahreseinkommens geleistet hat – bei chronisch Kranken 1 % –, wird von der Krankenkasse für den Rest des Jahres befreit. Zeigen Sie uns Ihren Befreiungsausweis bei der Fahrt, dann fällt keine Zuzahlung an.

Gerade bei Dialysepatienten mit drei Fahrten pro Woche ist diese Grenze oft schon nach wenigen Wochen erreicht. Sammeln Sie deshalb alle Quittungen.

Quelle: § 62 SGB V

Ihre Zuzahlungen im Kalenderjahr

  • Bis zur Grenze zahlen Sie die Zuzahlung – Quittungen sammeln.
  • Grenze: 2 % des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken 1 %.
  • Danach befreit die Krankenkasse Sie für den Rest des Jahres.
Befreiungsausweis bei der Fahrt zeigenDann fällt keine Zuzahlung an.

Selbstzahler

Was kostet ein Krankentransport privat?

Wenn keine Verordnung vorliegt oder die Fahrt nicht von der Kasse übernommen wird, zahlen Sie den Transport selbst. Einen festen, amtlichen Preis gibt es dafür nicht. Der Preis hängt vor allem davon ab:

  1. 01Wie Sie befördert werdensitzend, im Rollstuhl, im Tragestuhl oder liegend im Krankentransportwagen
  2. 02Wie weit die Strecke istinnerhalb Hamburgs oder Fernfahrt in eine andere Stadt
  3. 03Wie viel Aufwand nötig istTreppen ohne Aufzug, Wartezeit am Ziel, Begleitperson, besonderes Gewicht
  4. 04Ob Sie hin und zurück fahrennur Hinfahrt oder Hin- und Rückfahrt

Preis vorher verbindlich – ohne Überraschungen.

Schildern Sie uns kurz Ihre Fahrt, wir melden uns in Kürze mit einem Angebot.

Angebot anfragen

Typische Selbstzahler-Fahrten

Privat bezahlt werden häufig der Umzug in ein Pflegeheim, Fahrten zur Tagespflege oder zur Kurzzeitpflege der Pflegeversicherung, Fahrten zu Familienfeiern oder Ausflügen, Fahrten in eine weiter entfernte Wunschklinik ohne medizinischen Grund und Rückholungen aus dem Ausland.

Sonderfälle

Sonderfälle: Pflegeheim, Fernfahrt, Verlegung, Privatversicherung

01 / 05

Fahrt ins Pflegeheim

Ein Umzug ins Pflegeheim und Fahrten zur Tagespflege oder zur Kurzzeitpflege mit Pflegegrad sind Leistungen der Pflegeversicherung – die Krankenkasse zahlt sie nicht. Eine Ausnahme ist die Kurzzeitpflege, die die Krankenkasse selbst übernimmt (§ 39c SGB V, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt ohne Pflegegrad): Die Fahrt dorthin kann verordnet werden. Fahrten vom Pflegeheim zu einer Behandlung, etwa zum Facharzt oder ins Krankenhaus, können dagegen verordnet werden.

02 / 05

Fernfahrt in eine weiter entfernte Klinik

Die Krankenkasse zahlt grundsätzlich bis zur nächsterreichbaren geeigneten Behandlungsstätte. Wählen Sie ohne medizinischen Grund eine weiter entfernte Klinik, tragen Sie die Mehrkosten. Für Spezialbehandlungen mit medizinischer Begründung gelten Ausnahmen.

Mehr zu Fernfahrten →

03 / 05

Verlegung in ein anderes Krankenhaus

Die Kasse zahlt, wenn die Verlegung medizinisch notwendig ist oder sie einer Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus zugestimmt hat. In der Regel organisiert das abgebende Krankenhaus die Fahrt.

Mehr zu Entlassung & Verlegung →

04 / 05

Privat versichert

Ob Ihre private Krankenversicherung zahlt, hängt vom Tarif ab. Fahrten zur stationären Behandlung sind meist abgedeckt, Fahrten zur ambulanten Behandlung oft nur eingeschränkt. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen vorab; Beihilfeberechtigte zusätzlich die Beihilfeverordnung. Wir stellen Ihnen eine Rechnung, die Sie einreichen können.

05 / 05

Fahrt zur Reha

Fahrten zur Reha werden nicht auf dem Transportschein verordnet. Die Kosten klären Sie mit dem Träger der Reha – Krankenkasse oder Rentenversicherung –, meist zusammen mit der Bewilligung.

Abrechnung

So rechnen wir ab

  1. TransportscheinSie geben uns den Transportschein – vorab als Foto oder PDF, spätestens bei der Abholung im Original.
  2. GenehmigungFalls nötig, holen wir die Genehmigung Ihrer Krankenkasse ein.
  3. UnterschriftNach der Fahrt bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf der Rückseite, dass die Fahrt stattgefunden hat.
  4. AbrechnungWir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab – mit allen gesetzlichen Kassen.
  5. ZuzahlungSie zahlen nur die Zuzahlung und erhalten eine Quittung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu den Kosten

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.

Persönliche Beratung040 611 820 03Montag bis Freitag, 8 bis 17 UhrAlle Fragen und Antworten
Was kostet ein Krankentransport ohne Transportschein?

Ohne ärztliche Verordnung zahlt die Krankenkasse nicht – Sie zahlen die Fahrt selbst. Der Preis richtet sich nach Beförderungsart, Strecke und Aufwand. Wir nennen Ihnen den Preis vorab verbindlich.

Wer zahlt den Krankentransport nach Hause aus dem Krankenhaus?

Ist die Fahrt medizinisch notwendig, verordnet sie das Krankenhaus im Rahmen der Entlassung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten ohne vorherige Genehmigung; Sie zahlen nur die Zuzahlung.

Zahlt die Krankenkasse Fahrten zur Dialyse?

Ja. Fahrten zur ambulanten Dialyse können verordnet werden, die Krankenkasse muss sie aber vorher genehmigen. Meist wird eine Serienverordnung ausgestellt. Die Genehmigung holen wir für Sie ein.

Mehr zu Dialysefahrten →
Muss ich bei jeder Fahrt zuzahlen?

Ja, für jede einzelne Fahrt – Hin- und Rückfahrt zählen getrennt. Ausnahme: Sie haben einen Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse.

Gibt es eine Preisliste für Krankentransporte?

Für Fahrten mit Verordnung zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung – den Rest rechnen wir mit Ihrer Kasse ab. Für Selbstzahler erstellen wir ein individuelles Angebot, weil Strecke und Aufwand sehr unterschiedlich sind.

Zahlt die Krankenkasse die Fahrt zum Hausarzt?

In der Regel nicht. Fahrten zu ambulanten Behandlungen übernimmt die Kasse nur in Ausnahmefällen – etwa bei Dialyse, onkologischer Strahlentherapie oder Chemotherapie als Infusion – und nur mit vorheriger Genehmigung. Für eine Fahrt im Krankentransportwagen gilt das auch mit Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis. Die Genehmigung holen wir für Sie ein.

Genehmigung auf dem Transportschein →

Fragen zu Ihrer Fahrt?

Wir prüfen gern mit Ihnen, ob Ihre Krankenkasse die Fahrt übernimmt.