Krankenfahrten in Hamburg

Sie können sitzen, brauchen aber Hilfe auf dem Weg zum Arzt, zur Therapie oder ins Krankenhaus? Wir fahren Sie sitzend – immer im Krankentransportwagen, begleitet von Rettungssanitätern. Von der Wohnungstür bis in die Praxis.

Unterschied zwischen Krankenfahrt und Krankentransport →
  • Von Tür zu Tür
  • Abrechnung mit allen Kassen

Kein Rettungsdienst – im Notfall wählen Sie bitte 112.

Ein Rettungssanitäter hilft einer älteren Patientin beim Aussteigen aus dem Krankentransportwagen
Sitzend im KTWRettungssanitäter an Bord

Kurz erklärt

Was ist eine Krankenfahrt?

Eine Krankenfahrt ist eine Fahrt zu einer Behandlung, bei der Sie sitzend befördert werden. Bei KTC fahren Sie dabei immer im Krankentransportwagen – mit Rettungssanitätern, die Ihnen beim Ein- und Aussteigen helfen und unterwegs da sind. Damit die Krankenkasse zahlt, muss Ihr Arzt die Fahrt auf dem Transportschein (Muster 4) verordnen und dort „KTW“ ankreuzen. Sie zahlen dann nur die gesetzliche Zuzahlung.

  1. 1AbholenAn der Wohnungstür – wir helfen Ihnen beim Gehen und Einsteigen.
  2. 2FahrenSitzend im KTW, begleitet von Rettungssanitätern.
  3. 3AbrechnenMit Verordnung zahlt die Kasse – Sie nur die Zuzahlung.

Abgrenzung

Sitzend, im Tragestuhl oder liegend?

Sitzend

Diese Seite
Position
auf dem Sitz im KTW
Für wen
wer sitzen und mit Hilfe gehen kann
Betreuung
Rettungssanitäter

Tragestuhl

Position
sitzend, über Treppen getragen
Für wen
wer sitzen, aber keine Treppen gehen kann
Betreuung
Rettungssanitäter
Zum Tragestuhl →

Liegend

Position
auf der Fahrtrage
Für wen
wer nicht sitzen kann oder darf
Betreuung
Rettungssanitäter
Zum Liegendtransport →

Alle Fahrten bei KTC finden im Krankentransportwagen statt – der Unterschied liegt darin, wie Sie befördert werden. Das legt Ihr Arzt auf dem Transportschein fest. Merken wir bei der Bestellung, dass Sitzen nicht ausreicht, sagen wir es Ihnen.

Begriffe

Krankenfahrt, Krankenfahrdienst, Sitzendtransport – was gemeint ist

Für die Fahrt im Sitzen gibt es mehrere Namen. Gemeint ist fast immer dasselbe:

Alles dasselbe

  • Krankenfahrt
  • Krankenfahrdienst
  • Sitzendtransport
  • Transportschein (Muster 4)
Krankenfahrt:
Eine Fahrt zu einer Behandlung, bei der Sie sitzen.
Krankenfahrdienst:
Ein Unternehmen, das solche Fahrten anbietet – so wie wir.
Sitzendtransport:
Eine Fahrt im Sitzen – bei uns immer im KTW mit Rettungssanitätern.
Transportschein (Muster 4):
Die ärztliche Verordnung; für eine Fahrt mit uns ist dort „KTW“ angekreuzt.

Typische Fahrten

Typische Krankenfahrten in Hamburg

  • 01 / 05

    Ins Krankenhaus und nach der Entlassung

    Zur stationären Aufnahme – und nach der Entlassung wieder nach Hause.

    Mehr zu Entlassung & Verlegung →
  • 02 / 05

    Zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie

    Oft als Serienfahrt.

    Mehr zu Dialysefahrten →
  • 03 / 05

    Zu ambulanten Operationen

    Wenn die Kasse die Fahrt übernimmt.

  • 04 / 05

    Zum Facharzt oder zur Untersuchung

    Wenn die Kasse die Fahrt genehmigt – die Genehmigung holen wir ein.

  • 05 / 05

    Private Fahrten ohne Verordnung

    Als Selbstzahler, etwa zu einem Familienfest oder Behördentermin.

Wer zahlt?

Wann zahlt die Krankenkasse eine Krankenfahrt?

ohne Genehmigung

Zur stationären Behandlung

Auch vor- und nachstationär. Mit Verordnung zahlt die Kasse – eine Genehmigung ist nicht nötig.

Genehmigung nötig

Zur ambulanten Behandlung

Für Fahrten im Krankentransportwagen muss die Kasse vorher zustimmen – auch mit Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis. Diesen Schritt übernehmen wir für Sie.

Anlass (ambulant)Genehmigung
Dialysevorher – holen wir ein
Onkologische Strahlentherapievorher – holen wir ein
Parenterale Chemotherapievorher – holen wir ein
Andere ambulante Termine, wenn Sie unterwegs Betreuung brauchenvorher – Entscheidung der Kasse im Einzelfall

Ob die Kasse zustimmt, hängt davon ab, ob Sie unterwegs medizinisch betreut werden müssen – das begründet Ihr Arzt auf dem Transportschein. Ist eine Genehmigung nötig, beantragen wir sie für Sie.

Fahrten zum Hausarzt oder zur Physiotherapie zahlt die Kasse in der Regel nicht. Ohne Genehmigung können Sie als Selbstzahler fahren – wir nennen den Preis vorab.

Genehmigung auf dem Transportschein →

Kosten

Was kostet eine Krankenfahrt?

  • 10 %der Fahrtkosten
  • 5 €mindestens
  • 10 €höchstens

Mit Verordnung zahlen Sie nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt (Stand 2026). Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten. Den Rest rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Ohne Verordnung zahlen Sie die Fahrt selbst. Wir nennen Ihnen den Preis vorab verbindlich.

Zuzahlung pro Fahrt · Stand 2026Kosten und Zuzahlung im Detail →

Ablauf

So bestellen Sie eine Krankenfahrt

Schritt 1 von 5

Verordnung

Ihr Arzt stellt die Verordnung einer Krankenbeförderung aus (Muster 4) und kreuzt dort „KTW“ an.

Ihr Arzt stellt aus

  • Muster 4
  • Verordnung einer Krankenbeförderung
  • „KTW“ angekreuzt

Mehr im Ratgeber zum Transportschein.

Bitte bringen Sie den Original-Transportschein spätestens bei der Abholung mit.

Warum KTC

Krankenfahrten mit KTC Ambulance

  • Von Tür zu TürWir helfen beim Ein- und Aussteigen und begleiten Sie bis zur Anmeldung.
  • Team aus RettungssanitäternUnterwegs sind Sie in geschulten Händen.
  • Wenn mehr nötig ist, fahren wir auch dasIm Tragestuhl, im Rollstuhl oder liegend.
  • Genehmigung und Abrechnung übernehmen wirMit allen gesetzlichen Krankenkassen.
  • Auch kurzfristigMo–Fr oft noch am selben Tag.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Krankenfahrt

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.

Persönliche Beratung040 611 820 03Montag bis Freitag, 8 bis 17 UhrAlle Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zwischen Krankenfahrt und Krankentransport?

Beide Begriffe meinen eine Fahrt zu einer Behandlung. Bei einer Krankenfahrt sitzen Sie; beim Krankentransport können Sie auch liegend oder im Tragestuhl befördert werden. Bei KTC fahren Sie in jedem Fall im Krankentransportwagen, begleitet von Rettungssanitätern.

Ausführlich im Ratgeber →
Ist eine Krankenfahrt dasselbe wie ein Krankentaxi?

Umgangssprachlich wird „Krankentaxi“ oft für eine Fahrt im Sitzen verwendet. Wir fahren keine Taxis: Bei uns sind Sie immer im Krankentransportwagen unterwegs – mit Rettungssanitätern, die Ihnen beim Ein- und Aussteigen helfen.

Brauche ich eine Genehmigung der Krankenkasse?

Für Fahrten zur stationären Behandlung nicht. Für Fahrten im Krankentransportwagen zu einer ambulanten Behandlung muss die Kasse vorher zustimmen – auch mit Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis. Diese Genehmigung holen wir für Sie ein.

Zahlt die Kasse die Fahrt zum Hausarzt?

In der Regel nicht. Die Kasse übernimmt ambulante Fahrten nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung. Ohne Genehmigung können Sie als Selbstzahler fahren – wir nennen den Preis vorab.

Kann ich eine Krankenfahrt ohne Transportschein buchen?

Ja, als Selbstzahler. Wir nennen Ihnen den Preis vorab verbindlich.

Fahren Sie auch am Wochenende oder abends?

Nein. Wir fahren Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr. Kurzfristige Fahrten sind an Werktagen oft noch am selben Tag möglich.

Darf eine Begleitperson mitfahren?

Sprechen Sie uns bei der Bestellung bitte darauf an. Die Kasse zahlt eine Begleitperson nur, wenn sie medizinisch notwendig ist und auf der Verordnung steht.

Krankenfahrt anfragen

Senden Sie uns den Transportschein oder rufen Sie an – wir melden uns in Kürze.

Im Notfall: 112.Kein Rettungsdienst