Krankentransport oder Krankenfahrt? Der Unterschied
Die Wörter klingen ähnlich, auf dem Transportschein meinen sie aber Unterschiedliches – und das entscheidet, welches Fahrzeug die Krankenkasse bezahlt. Hier lesen Sie, was Krankenfahrt, Krankentransport und Rettungsfahrt bedeuten und wie Sie bei KTC fahren.
112Bei Lebensgefahr oder einem akuten Notfall rufen Sie sofort die 112. KTC Ambulance ist kein Notfalldienst.
Stand: Oktober 2026 · geprüft nach § 60 SGB V, Krankentransport-Richtlinie des G-BA und den Ausfüllhinweisen der KBV
✓Geprüft · Oktober 2026§ 60 SGB V · KT-RL · KBV-Ausfüllhinweise
Kurz gesagt
Was ist der Unterschied zwischen Krankentransport und Krankenfahrt?
Auf dem Transportschein (Muster 4) unterscheidet der Arzt drei Arten: Eine Krankenfahrt ist eine Beförderung ohne medizinische Betreuung. Ein Krankentransport findet im Krankentransportwagen (KTW) statt, wenn Sie unterwegs betreut werden müssen oder die Ausstattung des KTW brauchen. Eine Rettungsfahrt ist ein Notfalleinsatz über die 112. Im Alltag sagt man „Krankenfahrt“ oft einfach zu jeder Fahrt im Sitzen. Bei KTC fahren Sie immer im KTW – sitzend, im Rollstuhl, im Tragestuhl oder liegend, begleitet von Rettungssanitätern.
Drei Arten der Beförderung
1Krankenfahrtbei KTC im KTWFahrt im Sitzen zu einer Behandlung · bei uns mit Rettungssanitätern · planbar
2Krankentransportfährt KTCKrankentransportwagen mit Rettungssanitätern, Betreuung unterwegs · planbar
!Rettungsfahrtnur über 112 – nicht KTCNotfall: Rettungswagen oder Notarzt
Vergleich
Krankenfahrt, Krankentransport, Rettungsfahrt im Vergleich
1
Krankenfahrt
ohne medizinische Betreuung
bei KTC im KTW
Auf dem Transportschein
Feld „Taxi/Mietwagen“
Für wen
wer unterwegs keine Betreuung braucht, aber nicht mit Bus, Bahn oder eigenem Auto fahren kann
Begleitung
ohne medizinisch-fachliche Betreuung
Planbar?
Ja
Genehmigung bei ambulanter Behandlung
je nach Fall – fragen Sie Ihre Krankenkasse
Bei KTC?Sitzend immer im KTW – dann ist „KTW“ angekreuzt
2
Krankentransport
Krankentransportwagen (KTW)
fährt KTC
Auf dem Transportschein
Feld „KTW“ – mit Begründung, warum Betreuung oder Einrichtung nötig ist
Für wen
wer unterwegs betreut, gelagert, getragen oder überwacht werden muss
Begleitung
Rettungsfachpersonal; in Hamburg mindestens zwei Rettungssanitäter
Planbar?
Ja
Genehmigung bei ambulanter Behandlung
immer vorher durch die Krankenkasse – holen wir für Sie ein
Auf dem Transportschein steht „Krankenfahrt“ für eine Beförderung ohne medizinisch-fachliche Betreuung (Feld „Taxi/Mietwagen“). Der Arzt verordnet sie, wenn Sie aus medizinischen Gründen weder Bus und Bahn noch ein privates Auto nutzen können.
Im Alltag – und auf unserer Website – heißt „Krankenfahrt“ meist einfach: Sie fahren sitzend zu einer Behandlung. Bei KTC sind Sie dabei immer im Krankentransportwagen unterwegs, mit Rettungssanitätern, die Ihnen beim Ein- und Aussteigen helfen.
Quelle: KBV-Erläuterungen zu Muster 4, Felder Taxi/Mietwagen, KTW und Rollstuhl/Tragestuhl/liegend
2Fahrtart 2 von 3KrankentransportKrankentransportwagen (KTW)mit Betreuungfährt KTCTransportschein hochladen →
Was ist ein Krankentransport?
Ein Krankentransport ist eine Fahrt im Krankentransportwagen (KTW) mit Rettungsfachpersonal. Er ist nötig, wenn Sie unterwegs medizinisch-fachlich betreut werden müssen oder die besondere Einrichtung des KTW brauchen. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern wie stark Sie während der Fahrt eingeschränkt sind.
Wann ist ein KTW nötig? Typische Gründe:
01Ihr Zustand könnte sich während der Fahrt verschlechtern
02Sie müssen fachgerecht gelagert, getragen oder gehoben werden, zum Beispiel bei einem Druckgeschwür
03Sie brauchen Sauerstoff, eine Infusion oder eine Überwachung unterwegs
04Es besteht Ansteckungsgefahr, zum Beispiel bei MRSA oder offenen Wunden
05Sie müssen liegend fahren und brauchen dabei Betreuung
Genehmigung
Fahrten im KTW ins Krankenhaus brauchen keine Genehmigung. Fahrten im KTW zu einer ambulanten Behandlung muss die Krankenkasse immer vorher genehmigen – auch bei Pflegegrad oder Schwerbehinderung. Diese Genehmigung holen wir für Sie ein.
!Fahrtart 3 von 3RettungsfahrtRettungswagen (RTW)Notarzt (NAW/NEF)nur über 112 – nicht KTCIm Notfall: 112 anrufen
Was ist eine Rettungsfahrt – und wann rufe ich die 112?
Eine Rettungsfahrt ist ein Notfalleinsatz. Ein Rettungswagen (RTW) kommt, wenn lebenswichtige Funktionen wie Atmung oder Kreislauf gesichert werden müssen. Ein Notarzt (NAW/NEF) kommt dazu, wenn lebensrettende Maßnahmen nötig sind oder zu erwarten sind. Der Transportschein darf in diesem Fall nachträglich ausgestellt werden.
112Rufen Sie sofort die 112 bei:
Atemnot
Brustschmerzen
Bewusstlosigkeit
Anzeichen eines Schlaganfalls
starken Blutungen
schweren Verletzungen
Kein Ersatz für den Rettungsdienst
Ein Krankentransport ist für planbare Fahrten von Patienten, die nicht in Lebensgefahr sind. Er ersetzt keinen Rettungsdienst.
Bei KTC sind alle diese Fahrten im Krankentransportwagen. Die verbindliche Entscheidung trifft Ihr Arzt auf dem Transportschein. Unsicher? Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen bei der Einordnung.
Ist die Fahrt ärztlich verordnet und medizinisch notwendig, zahlt die gesetzliche Krankenkasse. Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Fahrt (Stand 2026). Fahrten ins Krankenhaus brauchen keine Genehmigung. Fahrten im KTW zu einer ambulanten Behandlung muss die Kasse vorher genehmigen – auch mit Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis. Diese Genehmigung holen wir für Sie ein.
Ja, im Sinne einer Fahrt im Sitzen. Bei uns sind Sie dabei immer im Krankentransportwagen unterwegs, mit Rettungssanitätern. Auf Ihrem Transportschein muss dafür „KTW“ angekreuzt sein.
Ein Krankentransportwagen – ein Fahrzeug mit Trage, Tragestuhl, Sauerstoff und Material zur Betreuung, besetzt mit Rettungsfachpersonal. Er ist für Patienten, die nicht im Notfall sind, aber unterwegs Hilfe oder Betreuung brauchen.
Was muss auf dem Transportschein angekreuzt sein?
„KTW“ – mit der Begründung, warum Sie unterwegs Betreuung oder die Einrichtung des Fahrzeugs brauchen. Das legt Ihr Arzt fest.
Die Krankenkasse zahlt eine Begleitung nur, wenn sie medizinisch notwendig ist und auf dem Transportschein steht. Melden Sie die Mitfahrt bei der Bestellung an.
Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Microsoft Clarity, um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird, und sie zu verbessern. Formulareingaben werden dabei nicht erfasst. Ihre Wahl können Sie jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ im Footer ändern.