Krankentransport-Fernfahrten von Hamburg in ganz Deutschland

Eine Spezialklinik in Berlin, eine Fachbehandlung in München oder der Umzug zu den Kindern nach Köln: Wir holen Sie in Hamburg ab und bringen Sie an Ihr Ziel in Deutschland – liegend, im Tragestuhl, im Rollstuhl oder sitzend.

  • Abrechnung mit allen Kassen
  • Rettungssanitäter an Bord

Kein Rettungsdienst – im Notfall wählen Sie bitte 112.

Eine Rettungssanitäterin reicht einem liegenden Patienten im Krankentransportwagen eine Wasserflasche während der Fahrt über die Autobahn
Abholung in HamburgZiel deutschlandweit

Kurz erklärt

Zahlt die Krankenkasse eine Fernfahrt?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Fernfahrt, wenn sie medizinisch notwendig ist und ein Arzt sie verordnet hat. Grundsätzlich übernimmt sie die Kosten aber nur bis zur nächsterreichbaren geeigneten Behandlungsstätte. Wählt der Patient ohne medizinischen Grund eine weiter entfernte Wunschklinik, trägt er die Mehrkosten selbst. Ausnahmen gelten, wenn die Behandlung nur dort möglich ist, etwa bei einer Spezialbehandlung. Rücktransporte aus dem Ausland zahlt die Kasse nicht.

  1. 1VerordnungEin Arzt verordnet die medizinisch notwendige Fahrt.
  2. 2Nächste geeignete KlinikBis dorthin zahlt die Kasse – eine weiter entfernte Wunschklinik kostet Aufpreis.
  3. 3Kein AuslandRücktransporte aus dem Ausland zahlt die Kasse nicht.

Unser Einsatzgebiet

BerlinHannoverLeipzigKölnFrankfurtStuttgartMünchenHamburg · Abholung

Wir holen Sie in Hamburg ab. Das Ziel kann überall in Deutschland liegen. Fahrten ins Ausland bieten wir nicht an.

Kein Ausland

Kosten

Wer zahlt die Fernfahrt?

SituationZahlt die Krankenkasse?
Fahrt zur nächsterreichbaren geeigneten Klinik, mit VerordnungJaBis auf die gesetzliche Zuzahlung.
Weiter entfernte Klinik, weil die Behandlung nur dort möglich ist (medizinisch begründet)JaWenn die Kasse die Begründung anerkennt.
Weiter entfernte Wunschklinik ohne medizinischen GrundTeilweiseNur bis zur Höhe der Fahrt zur nächsterreichbaren geeigneten Klinik – die Mehrkosten zahlen Sie selbst.
Umzug in ein Pflegeheim oder zu AngehörigenNeinSelbstzahler-Fahrt.
Rücktransport aus dem AuslandNeinGesetzlich ausgeschlossen – und kein Angebot von KTC.

Genehmigung

Fahrten zu einer stationären Behandlung brauchen keine vorherige Genehmigung der Kasse. Fahrten im Krankentransportwagen zu einer ambulanten Behandlung muss die Kasse vorher genehmigen – das übernehmen wir für Sie.

Selbstzahler und Mehrkosten

Den Preis für eine Selbstzahler-Fahrt oder Ihren Eigenanteil bei einer Wunschklinik nennen wir Ihnen vorab verbindlich.

Kosten für Fernfahrten →

Ablauf

So planen wir Ihre Fernfahrt

Schritt 1 von 4

Anfrage

Senden Sie uns den Transportschein oder rufen Sie an. Nennen Sie uns Ziel, gewünschten Termin und Aufnahmezeit in der Zielklinik.

Wir brauchen

  • Transportschein
  • Ziel
  • Termin
  • Aufnahmezeit

Oder einfach anrufen.

Tipp: Melden Sie Fernfahrten möglichst einige Tage im Voraus an – so bleibt Zeit für die Genehmigung und die Abstimmung mit der Zielklinik.

Ausland

Und eine Rückholung aus dem Ausland?

Nicht bei uns

Rücktransporte aus dem Ausland bieten wir nicht an.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Kosten ausdrücklich nicht.

Wer stattdessen zuständig ist

  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Schutzbrief – zum Beispiel eines Automobilclubs

Wenden Sie sich bei einer Erkrankung im Ausland zuerst an Ihre Versicherung.

Warum KTC

Fernfahrten mit KTC Ambulance

  • Rettungssanitäter begleiten die FahrtAuch über viele Stunden.
  • Komplett ausgestattete KrankentransportwagenFahrtrage, Tragestuhl, Sauerstoff.
  • Kosten vorab geklärtGenehmigung, Direktabrechnung mit allen gesetzlichen Kassen oder verbindlicher Preis für Selbstzahler.
  • Von Tür zu TürVon der Hamburger Wohnung oder Station bis ins Zimmer am Ziel.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Fernfahrten

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.

Persönliche Beratung040 611 820 03Montag bis Freitag, 8 bis 17 UhrAlle Fragen und Antworten
Fahren Sie auch in andere Bundesländer?

Ja. Wir holen Sie in Hamburg ab, das Ziel kann überall in Deutschland liegen.

Zahlt die Krankenkasse die Fahrt in eine weit entfernte Klinik?

Grundsätzlich nur bis zur nächsterreichbaren geeigneten Klinik. Wählen Sie ohne medizinischen Grund eine weiter entfernte Klinik, zahlen Sie die Mehrkosten. Ist die Behandlung nur dort möglich, kann die Kasse die ganze Fahrt übernehmen.

Holen Sie Patienten aus dem Ausland zurück?

Nein. Fahrten ins und aus dem Ausland bieten wir nicht an. Die gesetzliche Kasse zahlt einen Rücktransport aus dem Ausland nicht; zuständig ist gegebenenfalls eine Auslandsreisekrankenversicherung.

Kann ich liegend in eine andere Stadt gebracht werden?

Ja. Wir fahren Sie auf der Fahrtrage im Krankentransportwagen, betreut von Rettungssanitätern.

Mehr zum Liegendtransport →
Wie früh sollte ich eine Fernfahrt anmelden?

Am besten einige Tage vorher. Dann bleibt Zeit für die Genehmigung der Kasse und die Abstimmung mit der Zielklinik.

Was kostet eine Fernfahrt als Selbstzahler?

Das hängt von Strecke, Art der Beförderung und Aufwand ab. Wir nennen Ihnen den Preis vorab verbindlich.

Fernfahrt anfragen

Senden Sie uns den Transportschein oder rufen Sie an – wir melden uns in Kürze.

Im Notfall: 112.Kein Rettungsdienst