Dialysefahrten in Hamburg

Dreimal pro Woche zur Dialyse, täglich zur Bestrahlung oder regelmäßig zur Chemotherapie: Bei so vielen Terminen brauchen Sie eine Fahrt, auf die Sie sich verlassen können. Wir fahren Sie zu festen Zeiten – und kümmern uns um die Genehmigung Ihrer Krankenkasse.

  • Abrechnung mit allen Kassen
  • sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend

Kein Rettungsdienst – im Notfall wählen Sie bitte 112.

Eine Rettungssanitäterin begleitet einen älteren Patienten vom Krankentransportwagen zum Eingang des Dialysezentrums
Feste Serienfahrten Mo–FrGenehmigung übernehmen wir

Kurz erklärt

Zahlt die Krankenkasse Fahrten zur Dialyse?

Ja. Die ambulante Dialyse zählt – wie die onkologische Strahlentherapie und die parenterale Chemotherapie – zu den hochfrequenten Behandlungen, für die die Krankenkasse Fahrten übernimmt. Der Arzt stellt meist eine Serienverordnung (Muster 4) aus, die Kasse muss die Fahrten vorher genehmigen. Pro Fahrt zahlen Sie die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 €. Chronisch Kranke werden befreit, sobald ihre Zuzahlungen 1 % des Bruttojahreseinkommens erreichen.

  1. 1SerienverordnungDer Arzt stellt eine Serienverordnung auf Muster 4 aus.
  2. 2GenehmigungDie Kasse genehmigt vorher – den Antrag stellen wir.
  3. 3Zuzahlung5 bis 10 € pro Fahrt, chronisch Kranke ab 1 % befreit.

Genehmigung

Serienverordnung und Genehmigung: Das übernehmen wir

Fahrten zur ambulanten Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie muss die Krankenkasse vor der ersten Fahrt genehmigen. So läuft es:

  1. VerordnungIhr Arzt oder Ihr Dialysezentrum stellt eine Serienverordnung auf Muster 4 aus – für einen konkreten Behandlungszeitraum, nicht pauschal „für ein Jahr“.Serienverordnung auf Muster 4 →
  2. Schein an unsSie laden den Transportschein auf unserer Bestellseite hoch oder rufen an.
  3. GenehmigungWir beantragen die Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse.
  4. FahrplanWir stimmen die festen Abholzeiten mit Ihnen und Ihrem Behandlungszentrum ab.
  5. Erste FahrtBitte geben Sie uns spätestens dann das Original des Transportscheins.

Eine Genehmigung kann nicht nachträglich eingeholt werden. Melden Sie sich deshalb früh – am besten, sobald der Behandlungsplan feststeht.

Auch mit Pflegegrad oder Merkzeichen (Pflegegrad 3 bis 5, Merkzeichen aG, Bl oder H): Für Fahrten im Krankentransportwagen braucht es immer eine vorherige Genehmigung der Kasse. Diesen Antrag übernehmen wir.

Genehmigung auf dem Transportschein →

Ablauf

So laufen Ihre Dialysefahrten ab

Schritt 1 von 4

Feste Zeiten

Wir holen Sie zu Ihrer Behandlungszeit ab – an jedem Behandlungstag zur selben Uhrzeit.

Feste Abholzeit

  • jeder Behandlungstag
  • dieselbe Uhrzeit

Abgestimmt auf Ihren Behandlungsplan.

Unsere Fahrzeiten

Welche Dialysetermine wir abdecken – und welche nicht

Wir fahren Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr – auch an Feiertagen, wenn sie auf einen Wochentag fallen. Am Wochenende fahren wir nicht. Das ist wichtig für Ihre Planung:

  1. Mo8–17 Uhr8–17wir fahren
  2. Di8–17 Uhr8–17wir fahren
  3. Mi8–17 Uhr8–17wir fahren
  4. Do8–17 Uhr8–17wir fahren
  5. Fr8–17 Uhr8–17wir fahren
  6. Sa——kein Dienst
  7. So——kein Dienst
  • Montag, Mittwoch, Freitag – Behandlung zwischen 8 und 17 UhrWir fahren alle Termine
  • Dienstag, Donnerstag, SamstagDi und Do ja, Samstag nicht
  • Frühschicht vor 8 Uhr oder Spätschicht nach 17 UhrAußerhalb unserer Fahrzeiten
  • Behandlungstag ist ein Feiertag von Montag bis FreitagWir fahren wie gewohnt

Ihre Dialyse findet auch samstags statt? Fragen Sie in Ihrem Dialysezentrum, ob ein Wechsel in eine Schicht von Montag bis Freitag möglich ist. Geht das nicht, brauchen Sie für den Samstag einen anderen Fahrdienst. Sagen Sie uns das bei der Anfrage offen – dann planen wir gemeinsam, welche Fahrten wir verlässlich übernehmen können.

Kosten und Zuzahlung

Zuzahlung bei Dialysefahrten

Sie zahlen je Fahrt die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € (Stand 2026). Hin- und Rückfahrt zählen als zwei Fahrten. Den Rest rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Für jede Zuzahlung erhalten Sie eine Quittung.

Belastungsgrenze für chronisch Kranke: Niemand muss unbegrenzt zuzahlen. Wer im Kalenderjahr Zuzahlungen über 2 % seines Bruttojahreseinkommens geleistet hat, wird für den Rest des Jahres befreit. Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei 1 %. Bei drei Dialysetagen pro Woche – also sechs Fahrten – ist diese Grenze oft schon nach wenigen Wochen erreicht.

Mehr zur Zuzahlung bei Dialysefahrten und zur Befreiung →

Beispiel: Dialyse dreimal pro Woche

3 Dialysetage= 6 Fahrten
Zuzahlung je Fahrtmax. 10 €
Pro Wochemax. 60 €

Ab 1 % des Bruttojahreseinkommens bei chronisch Kranken befreit – oft schon nach wenigen Wochen.

Was Sie tun können

  1. 1Alle Quittungen sammeln – auch die aus Apotheke und Therapie
  2. 2Bei Ihrer Krankenkasse die Befreiung beantragen, sobald die Grenze erreicht ist
  3. 3Uns den Befreiungsausweis zeigen – dann fällt für den Rest des Jahres keine Zuzahlung an

Für Einrichtungen

Für Dialysezentren, Onkologie und Strahlentherapie

Transportscheine senden

Sie organisieren Fahrten für mehrere Patienten? Senden Sie uns die Transportscheine über unsere Bestellseite – wählen Sie dort „eine Einrichtung“. Für regelmäßige Fahrten richten wir gern einen festen Ablauf mit Ihnen ein.

  1. 1Bestellseite öffnenTransportschein hochladen
  2. 2„Eine Einrichtung“ wählenIhre Kontaktdaten angeben
  3. 3Festen Ablauf vereinbarenfür regelmäßige Fahrten
Serienfahrten für Einrichtungen →

Warum KTC

Dialysefahrten mit KTC Ambulance

  • Feste AbholzeitenAbgestimmt auf Ihren Behandlungsplan.
  • Genehmigung übernehmen wirVon der Serienverordnung bis zur Zusage Ihrer Kasse.
  • Direkte AbrechnungMit allen gesetzlichen Krankenkassen.
  • Jede MobilitätSitzend, im Rollstuhl, im Tragestuhl oder liegend.
  • Team aus RettungssanitäternAuch wenn es Ihnen nach der Behandlung nicht gut geht.
  • Offen bei den ZeitenWir sagen Ihnen vorher klar, welche Fahrten wir übernehmen können.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Dialyse- und Therapiefahrten

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.

Persönliche Beratung040 611 820 03Montag bis Freitag, 8 bis 17 UhrAlle Fragen und Antworten
Muss die Krankenkasse Dialysefahrten vorher genehmigen?

Ja. Fahrten zur ambulanten Dialyse muss die Kasse vor der ersten Fahrt genehmigen. Meist stellt der Arzt dafür eine Serienverordnung aus. Die Genehmigung beantragen wir für Sie.

Werden Fahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie bezahlt?

Ja, für die onkologische Strahlentherapie und die Chemotherapie als Infusion – mit vorheriger Genehmigung der Kasse. Bei vergleichbar häufigen Behandlungen kann die Kasse auf Antrag ebenfalls genehmigen.

Wie viel muss ich bei Dialysefahrten zuzahlen?

10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt (Stand 2026). Hin- und Rückfahrt zählen getrennt. Chronisch Kranke werden befreit, sobald ihre Zuzahlungen 1 % des Bruttojahreseinkommens erreichen.

Mehr zur Befreiung →
Fahren Sie auch samstags zur Dialyse?

Nein. Wir fahren Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr. Findet Ihre Dialyse auch samstags statt, übernehmen wir die Fahrten unter der Woche. Für den Samstag brauchen Sie einen anderen Fahrdienst – oder Sie fragen in Ihrem Dialysezentrum nach einer Schicht von Montag bis Freitag.

Wie lange gilt eine Serienverordnung?

Eine feste Frist gibt es nicht. Die Verordnung gilt für einen konkreten Behandlungszeitraum. Pauschale Verordnungen „für ein Jahr“ sind nicht zulässig. Läuft der Zeitraum aus, braucht es eine neue Verordnung.

Holen Sie mich nach der Dialyse auch wieder ab?

Ja. Wir bringen Sie nach der Behandlung zurück bis in Ihre Wohnung – sofern die Rückfahrt in unsere Fahrzeiten Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr fällt.

Dialysefahrten anfragen

Senden Sie uns die Serienverordnung oder rufen Sie an – wir melden uns in Kürze und kümmern uns um die Genehmigung.

Im Notfall: 112.Kein Rettungsdienst